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Gesundheitsreform 2007
Einleitung zur Gesundheitsreform
Seit dem 1.April 2007 ist es nun soweit:
Die Gesundheitsreform ist nach langem hin und her in Kraft getreten.
Diese Reform bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten und Chancen – wenn auch mit einigen Kompromissen in einigen Bereichen verbunden.
Rückkehr in die Krankenversicherung
Als Nichtversicherter erhalten Sie ein Rückkehrrecht in ihre Versicherung.
Falls Sie keinen Krankenversicherungsschutz haben, erhalten Sie wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat hängt davon ab, wie Sie vorher versichert waren.
Die Kasse darf Sie nicht abweisen. Auch als Auslandsrückkehrer kommen Sie in ihre Krankenkasse zurück.

Zum 1. Juli 2007 wird der erweiterte Standarttarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Er wird auch für Personen eingeöffnet, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben. Im Standardtarif spielt der persönliche Gesundheits- zustand keine Rolle. Ab 1.Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Kranken- versicherungen anbieten müssen. Auch für den Basistarif gilt: keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Für weiterführende Informationen zu Ihrer speziellen Situation möchten wir Sie an folgende Stellen verweisen:
- Eine gesetzliche Krankenkasse
- eine Verbraucherberatung
- oder Ihre frühere Krankenkasse
Neue Regelungen für die Versicherungspflichtgrenze
Bisher galt: Lag Ihr Einkommen über der Grenze von 3.975 Euro pro Monat (jährlich 47.700€) konnten Sie in eine private Krankenversicherung wechseln. Seit dem 2.02.2007 gilt: Sie müssen drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen bevor Sie in eine private Krankenversicherung wechseln können.
Versicherte haben Kündigungsrecht
Sie genießen Sonderkündigungsrecht falls Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht.
Sie können kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln.
Ihre Kasse muss Sie in einem solchem Fall auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen.
Erweiterter Impfschutz
Alle von der STIKO (ständige Impfkommission) empfohlen Impfungen werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
z.B. Diphtherie, Hepatitis B
Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen
Da noch immer zu wenig Bundesbürger regelmäßig an empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, sind durch die Bundesregierung weitere Anreize geschaffen worden um hier Abhilfe zu leisten.
Ab 1.Januar 2008:
Jüngere Versicherte können die verminderte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen im Falle einer späteren chronischen Erkrankung in Anspruch nehmen, wenn sie an empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben.
Diese Regelung betrifft Frauen welche am Stichtag 1.April 2007 unter 35 Jahre alt sind,
sowie Männer die am 1. April 2007 unter 45 Jahre alt sind.
Neue Bonusregelung für Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen ab 1.Januar 2007
Ab 35 Jahren sollten Sie alle 2 Jahre zum Gesundheitscheck,
- mögliche Erkrankungen wie z. B. Diabetes mellitus oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen lassen sich so frühzeitig erkennen.
Sind Sie nach dem Stichtag 1.April 1972 geboren und nehmen regelmäßig an Gesundheitsuntersuchungen teil, reduziert sich bei einem späterem chronischem Leiden ihre Belastungsgrenze von 2 auf 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen.

Krebsfrüherkennung
Als Frau sollten Sie ab 20 regelmäßig an Vorsorgeunter- suchungen teilnehmen. Sind Sie nach dem Stichtag 1.April 1987 geboren haben Sie bei einer späteren Krebs- erkrankung Anspruch auf die verminderte Belastungs- grenze.
Als Mann, wenn Sie nach dem 1.April 1962 geboren wurden, also ab 45 Jahren, sollten Sie regelmäßig an Krebsvorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Sind Sie älter gilt diese Regelung für Sie nicht, Sie können die verminderte Belastungsgrenze von 1 Prozent in Anspruch nehmen.
Bonusheft
Ab dem 1.Januar 2008 muss Ihre Krankenkasse Sie am Anfang eines Kalenderjahres über alle Vorsorgemaßnahmen informieren.
Sie werden ein einheitliches Bonusheft von Ihrer Kasse erhalten indem alle Ihre wahrgenommen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden.
Änderungen ab 2009 in der privaten Krankenversicherung
Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Alle privaten Krankenversicherungen müssen diesen Basistarif anbieten. „Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgelehnt werden.“
Es dürfen keine Zuschläge wegen erhöhter gesundheitlicher Risiken erhoben werden.
Kosten im Basistarif
Der Basistarif muss mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.
Der jeweilige GKV-Höchstbeitrag von derzeit 500€ darf nicht überschritten werden.
Bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit wird dieser Beitrag halbiert. Sollte auch diese Belastung für den versicherten zu hoch sein, kann er Zuschüsse vom Grundsicherungsträger erlangen.
Basistarif für freiwillig gesetzlich Versicherte
Lag ein Versicherter drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze (2007 bei 47.700€) ist dieser nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig versichert. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten kann dieser in den Basistarif wechseln.
Der Basistarif für Kunden der PKV
Ein privat Versicherter kann vom 1.Januar 2009 bis zum 30.Juni 2009 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln.
Basistarif für ältere Versicherte der PKV
Wer 55 Jahre oder älter ist, Rente, oder Beamtenpension bezieht, oder aber seine Versicherungsbeiträge nicht mehr aufbringen kann, kann jederzeit in den Basistarif seiner Versicherung wechseln.
PKV Neuverträge ab 1.Januar 2009
Ab diesem Zeitpunkt können Neuversicherte bei einem Wechsel zu einer anderen PKV ihre Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifes mitnehmen.
Auch wenn der Versicherte in einem anderem Tarif als dem Basistarif versichert werden möchte.
Die Versicherung ist allerdings nur zur Aufnahme im Basistarif verpflichtet.
Gesundheitsfond 2009
Was kommt auf Sie im Bereich Gesundheitswesen ab 1.Januar 2009 zu?
- Ab diesem Zeitpunkt gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz für den Gesundheitsfond!
- Alle Krankenkassen verlangen den gleichen prozentualen Beitragssatz welcher vonder Bundesregierung festgelegt wird.
- Alle Beiträge fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den neuen Gesundheitsfond.
- Die Krankenkassen erhalten aus diesem Fond die Gelder die zur Versorgung der
Versicherten nötig sind. Die Krankheits- u. Versichertenstruktur der einzelnen
Kassen wird bei der Verteilung berücksichtigt.
Ziel des Gesundheitsfonds ist es Kostenstrukturen erkennbarer zu machen.
Zusatzbeiträge dürfen 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen. Bis zu 8 Euro dürfen ohne Einkommensprüfung erhoben werden.
Grundsätzlich zahlt jedes Mitglied einer GKV den Zusatzbeitrag oder bekommt eine Prämie. Für Kinder oder den mitversicherten Partner bezahlt oder bekommt man keine Prämie. Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherung, oder Heimbewohner welche ergänzende Sozialhilfe erhalten, zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst.
Hier übernehmen die Sozialhilfeträger die Kosten.
Ziel des Gesundheitsfonds
Die beste Versorgung des Versicherten
Die faire Verteilung der Beitragseinnahmen schafft mehr Wettbewerb um die beste Qualität der Angebote. Für die Krankenkassen steht nicht mehr die Frage des eigenen Beitragssatzes im Mittelpunkt – sondern das Wesentliche: der beste Service, die beste Versorgung, und die beste Betreuung der Versicherten. |
Datum: 31.08.2007 09:15, Autor: Wilson
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