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zahnfocus24.de
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beißerchen
Anmeldedatum: 02.03.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 02.03.2009, 16:10 Titel: fragen zu zahnsanierung und arbeitslosigkeit |
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Hallo liebes Expertenteam,
ersteinmal ein dankeschön an die leute dieses forums, die mit ihrem wissen und ihrer zeit leuten wie mir helfen...
zu meiner situation:
ich habe heute den heil-und kostenplan meines zahnarztes erhalten und will damit zur AOK. 5 meiner zähne sind erhaltungswürdig und weitestgehend zerstört. diese zähne machen auch den batzen von mehr als 800 euro honorar (GOZ) aus.
dazu kommen labor-/-materialkosten von mehr als 500 euro.
insgesamt ca 1500 Euro. mein eigenanteil abzüglich des festzuschusses liegt bei ca. 800 euro.
ich bin alleinstehender alg II empfänger und hoffe auf eine doppelte bezuschussung.
nur: ich habe kein bonusheft geführt und war nie regelmässig beim doc.
meine frage: gibt es eine doppelte bezuschussung nur bei geführtem bonusheft? oder kann ich vielleicht mit einer 3/4 lösung rechnen?
natürlich bin ich selbst daran schuld, diese kosten zu verursachen und das bonusheft ist richtig. ich bin natürlich auch bereit, für einen teil der kosten aufzukommen, aber 800 euro sind bei hartz IV-bezug echt nicht drin...womit kann ich rechnen und was kann ich tun, wenn die krankenkasse zunächst einen einfachen zuschuss gewährt?
über hilfe freue ich mich riesig,
liebe grüsse, beisserchen  |
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ZA.Müller ZF-Experte

Anmeldedatum: 24.08.2007 Beiträge: 111 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.03.2009, 07:18 Titel: |
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es kann sein, dass Ihnen die krankenkasse einen doppelten festzuschuß gewährt, bzw. einen Härtefall akzeptiert. Leider wird sich die Krankenkasse nicht an den GOZ kosten beteiligen, das sind reine privatleistungen, die der zahnarzt veranschlagen muss, wenn die zähne nicht mehr die kriterien für einen krankenkassenversorgung erfüllen. wenn sie die zähne behalten wollen, müssen Sie diese kosten definitiv selbst tragen.
vielleicht bietet ihr zahnarzt eine teilzahlung über eine abrechnungsgesellschaft an? ich habe beispielsweise eine abrechnungsgesellschaft die meinen patienten 6 monate teilzahlung gewährt ohne zusätzliche zinsbelastung. sprechen Sie ihren zahnarzt darauf an.
abschließend möchte ich betonen, was Sie ja bereits selbst wissen:
sie sind selbst schuld an dem zustand und am versäumnis der regelmäßigen zahznarztbesuche. es klingt zwar sehr hart was ich jetzt sage, aber es ist meine meinung. es kann nicht sein, dass sie schlampig mit ihrer gesundheit umgehen und dafür jetzt die krankenkasse, und damit die masse der gesetzlich versicherten patienten, zu 100% dafür blutet! sie müssen die verantwortung für ihr handeln bzw. unterlassen tragen.die patienten, die regelmäßig ihre zähne untersuchen lassen und horrende beiträge zahlen, sollen jetzt ihre behandlung zahlen. das kann nicht sein! das treibt die beitragssätze ALLER patienten in die höhe, weil sich jemand nicht an die bestimmungen, wie den regelmäßigen zahnarztbesuch hält. das ist sozial verantwortungslos. _________________ Dein Gesicht wurde Dir geschenkt, lächeln musst Du selbst! |
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indubio
Anmeldedatum: 10.02.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10.02.2011, 16:07 Titel: Vermessen |
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Sehr geehrte Frau Müller,
ich bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen und möchte mich gerne aufgrund Ihrer fragwürdigen Aussagen äußern.
Ich halte lediglich eine Aussage Ihres Statements für produktiv und korrekt:
"Sie sind selbst schuld an dem Zustand und am Versäumnis der regelmäßigen Zahnarztbesuche."
Alle weiteren Aussagen beleidigen mich als Mediziner (wenn auch nicht der Zahnmedizin) in meiner beruflichen Überzeugung.
Nicht die Masse der Gesellschaft muss für die Fälle einer ungenügenden Zahnvorsorge "bluten", sondern einzig und allein die Krankenkassen, die ihre Einnahmen keineswegs nur aus den Beiträgen der Versicherten schöpfen.
Ihr unterschwelliger Versuch, einem offensichtlichen Angstpatienten eine Schuldzuweisung zuzusprechen, indem sie die Masse der Patienten gegen eine bestimmte Gruppe anderer Patienten regelrecht aufhetzen (was Sie wahrscheinlich auch in Ihrer Praxis tun), ist an empathischer Inkompetenz nicht zu übertreffen.
Folgende Passagen sollten auch Sie noch in Erinnerung haben:
Ich gelobe feierlich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.
Ferner möchte ich Ihnen vorschlagen, die Masse der gesetzlich Versichterten doch insofern zu entlasten, als Sie von Ihrem wahrscheinlichen Jahresgehalt von mindestens 140 000 Euro bestimmte Patienten, die sich das Grundrecht auf Würde in Form eines vernünftigen Gebisses nicht mehr leisten können, auf Ihre Kosten behandeln und versorgen.
Dies wird Ihrem Kapital nicht schaden und ein anderes Bild der Medizin in unserer Gesellschaft entstehen lassen.
Der Hinweis auf die Option der Ratenzahlung in Ihrer Praxis ist in diesem Rahmen fast schon lächerlich und absolut vermessen.
Im Fazit ist es nicht sozial verantwortungslos, aufgrund unbekannter Ängste und Fehler nicht zum Zahnarzt zu gehen, sondern es ist mutig, es im Endeffekt zu tun. Wenn diese Patienten dann allerdings auf Zahnmediziner wie Sie es sind stoßen, kann es nur nach hinten losgehen.
Viel mehr ist es sozial verantwortunglos, derartige diskriminierende Aussagen gegenüber einem ratsuchenden Patienten zu tätigen wie Sie es hier machen.
Mit freundlichem Gruß,
ebenfalls Müller |
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