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Gesundheitsreform 2007, das hat sich geändert!



 
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molar
ZF-Administrator


Anmeldedatum: 13.03.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17.09.2007, 08:19    Titel: Gesundheitsreform 2007, das hat sich geändert!

Gesundheitsreform 2007

"Seit dem 1.April 2007 ist es nun soweit:
Die Gesundheitsreform ist nach langem hin und her in Kraft getreten.
Diese Reform bietet Ihnen viele neue Möglichkeiten und Chancen – wenn auch mit einigen Kompromissen in einigen Bereichen verbunden."

Rückkehr in die Krankenversicherung

Als Nichtversicherter erhalten Sie ein Rückkehrrecht in ihre Versicherung.
Falls Sie keinen Krankenversicherungsschutz haben, erhalten Sie wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat hängt davon ab, wie Sie vorher versichert waren.
Die Kasse darf Sie nicht abweisen. Auch als Auslandsrückkehrer kommen Sie in ihre Krankenkasse zurück.

Zum 1. Juli 2007 wird der erweiterte Standarttarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Er wird auch für Personen eingeöffnet, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben. Im Standardtarif spielt der persönliche Gesundheits- zustand keine Rolle.
Ab 1.Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Kranken- versicherungen anbieten müssen. Auch für den Basistarif gilt: keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Neue Regelungen für die Versicherungspflichtgrenze

Bisher galt: Lag Ihr Einkommen über der Grenze von 3.975 Euro pro Monat (jährlich 47.700€) konnten Sie in eine private Krankenversicherung wechseln. Seit dem 2.02.2007 gilt: Sie müssen drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen bevor Sie in eine private Krankenversicherung wechseln können.

Versicherte haben Kündigungsrecht

Sie genießen Sonderkündigungsrecht falls Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht.
Sie können kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln.
Ihre Kasse muss Sie in einem solchem Fall auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen.

Erweiterter Impfschutz

Alle von der STIKO (ständige Impfkommission) empfohlen Impfungen werden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
z.B. Diphtherie, Hepatitis B

Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen

Da noch immer zu wenig Bundesbürger regelmäßig an empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, sind durch die Bundesregierung weitere Anreize geschaffen worden um hier Abhilfe zu leisten.

Ab 1.Januar 2008:
Jüngere Versicherte können die verminderte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen im Falle einer späteren chronischen Erkrankung in Anspruch nehmen, wenn sie an empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben.
Diese Regelung betrifft Frauen welche am Stichtag 1.April 2007 unter 35 Jahre alt sind,
sowie Männer die am 1. April 2007 unter 45 Jahre alt sind.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zu diesem Thema!!!

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