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zahnfocus24.de
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BoschJens
Anmeldedatum: 21.10.2009 Beiträge: 2 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.10.2009, 17:31 Titel: Misserfolg nach Zahnsanierung im Oberkiefer |
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Hallo,
ich hatte im Febr. 2006 insgesamt 6 Implantate in den Oberkiefer bekommen. Diese sind alle super eingewachsen und waren fest. Im September hatte ich dann meine Zähne auf die Implantate bekommen.
Dann fingen die Probleme an. Im Februar 2008 hatte ich dann mein erstes Implantat im Frontzahnbereich verloren. Im Mai 09 brach das zweite Implantat raus. Das dritte ebenfalls im Frontzahnbereich ist auch schon locker. Wird wohl auch nicht mehr lange halten.
Ich war nun bei einem Spezialisten ( Oralchirug ) und der sagte, dass dies ein totaler Misserfolg war. Ich hatte sehr viel Geld ausgegeben.
Die Implantate waren alle im Frontzahnbereich, mein Kiefer ist auch ziemlich geschädigt lt. dem Spezialisten.
Man müsste den kompletten Frontzahnbereich nochmals neu machen. Dies würde allerdings wieder sehr hohe Kosten verursachen. Jetzt habe ich eine Klammerbrücke im Mund.
Wer trägt jetzt eigentlich die Kosten ??
Ich bin privat versichert und habe 2006 bereits von der Kasse einen großen Anteil der KOsten erstattet bekommen. Kann ich denn den neuen Kostenvoranschlag nochmals bei der Kasse einreichen und muß diese nochmas bezahlen ??
Oder habe ich jetzt einfach Pech gehabt ??
Was soll ich jetzt tun ??
Für eine Antwort b.z.w. einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Gruß Jens |
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ZA.Müller ZF-Experte

Anmeldedatum: 24.08.2007 Beiträge: 111 Wohnort: München
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Verfasst am: 22.10.2009, 08:42 Titel: |
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die frage ist erst mal, warum sind die implantate verlorengegangen?
aufgrund von entzündungen um die implantate herum ( periimplantitis), was die lockerung erklären würde...
oder war der zahnersatz so mangelhaft gestaltet, dass die implantate überbelastet wurden?
hierzu kann ich leider nicht viel sagen. ich gebe ihnen einen sehr guten rat:
wenden sie sich an ihre versicherung, schildern sie das problem und streben ein privatgutachten an ( das müssen sie leider selbst zahlen als privatpatient), der gutachter kann entscheiden, ob "gepfuscht" wurde oder ob was anderes schiefgelaufen ist.
wenn pfusch seine aussage ist, dann haben sie gute chancen eine teil der kosten vom behandler zurückzubekommen. stellen sie sich aber auf ein gerichtsverfahren ein!!!
ihre versicherung kann ihnen einen gutachter nennen, sie können aber auch bei ihrer zuständigen landeszahnärztekammer ihres bundeslandes eine liste mit privatgutachtern erhalten....
ich hoffe ich konnte ihnen wenigstens soweit helfen, dass sie weitere schritte einleiten können. _________________ Dein Gesicht wurde Dir geschenkt, lächeln musst Du selbst! |
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BoschJens
Anmeldedatum: 21.10.2009 Beiträge: 2 Wohnort: München
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Verfasst am: 22.10.2009, 09:38 Titel: |
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Guten Morgen Frau Müller,
erstmal vielen Dank für die Informationen. Eine Entzündung kann ich mir nicht vorstellen, da ich seit Einpflanzen der Implantate alle 3 Monate bei der profesionellen Zahnreinigung war. Mein Zahnarzt sprach von einer bakteriellen Überbelastung. Ich denke eher an eine Überbelastung wegen falscher Planung. Implantate waren teilweise schief drin, das sagte auch der Spezialist, bei dem ich jetzt war. Kann ein Gutachter das hinterher eigentlich noch feststellen, oder benötigt er dazu die Röntgenaufnahmen die während der Behandlung gemacht wurden.
Da ich privat rechtschutzversichert bin, müsste doch eigentlich die Versicherung die Kosten des Gutachtens tragen oder ??
Gruß
Jens |
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ZA.Müller ZF-Experte

Anmeldedatum: 24.08.2007 Beiträge: 111 Wohnort: München
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Verfasst am: 22.10.2009, 10:27 Titel: |
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das kann der gutachter anhand der röntgenaufnahmen, der prothetischen planungsmodelle ( die muss der zahnarzt 2 jahre aufbewahren!!!!!!!) sehr gut feststellen. nehmen sie zum gutachter alle unterlagen mit die sie haben, auch die modelle können sie von ihrem zahnarzt verlangen. ob ihr rechtschutz den gutachter trägt, das müssen sie leider mit ihrem versicherer klären, das weiß ich leider nicht, denn es gibt so viele ausschulßklauseln in den unterschiedlichen gesellschaften. der erste weg ist unter umständen die beschaffung der röntgenbilder,auch die vom oralchirurgen der ihnen die information gegeben hat und die implantate entfernt hat, bitte wenn möglich auch eine stellungnahme von dem kollegen der sie in dem zustand gesehen hat, solche rö-aufnahmen "verschwinden" manchmal auf wundersame weise, ich drücke mich sehr vorsichtig aus, aber ich würde diesen schritt zuerst wählen, dann im gleichen atemzug ihre krankenversicherung informieren und dort hilfe einfordern, weil sie mit der versorgung unzufrieden sind, sprich evtl. ein hauseigener gutachter ( manche gesellschaften haben sowas), der kostet sie dann auch weniger, dann die rechtschutzversicherung informieren und dort nachfragen wie es mit einer übernahme ausschaut... _________________ Dein Gesicht wurde Dir geschenkt, lächeln musst Du selbst! |
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