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Patientenberatung!!! Vorsicht: Zahntechniker verurteilt!!!



 
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Sven



Anmeldedatum: 18.03.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 16.05.2007, 14:52    Titel: Patientenberatung!!! Vorsicht: Zahntechniker verurteilt!!!

Habt Ihr den Bericht im kzvb Info gelesen?
- ist ja wohl ein dickes Ding das!!!


[b]Da wurde ein Zahntechniker weil er Patienten über Zahnersatz beraten hat vom OLG Oldenburg abgemahnt ,und bei Zuwiderhandlung droht Ihm ein Ordnungsgeld von 25000Euro oder bis 6 Monate Haft!!!!!
Meiner Meinung nach ist das eine Beschneidung unserer Berufsgruppe!!![/b]
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endlich mal ne gute Seite für uns Techniker
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aliasPAF
ZF-Administrator


Anmeldedatum: 15.02.2007
Beiträge: 211
Wohnort: Bad Wörishofen

BeitragVerfasst am: 21.05.2007, 17:05    Titel:

Das ist ja allerhand!!!

Da muss man ja richtig aufpassen, was man seinen Patienten sagt und empfehlungen kann man eigentlich gar nicht mehr äußern.


ts ts ts !!!
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Auge um Auge - Zahn um Zahn
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smagga



Anmeldedatum: 10.05.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.05.2007, 12:13    Titel:

Welche Befründung hat das Gericht ausgesprochen, oder in wiefern mit welchen Methoden, Mittel hat er Patienten aufgeklärt??

Hat dieser Zahntechniker evtl kein! Medizinprodukteberater Zertifikat???
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molar
ZF-Administrator


Anmeldedatum: 13.03.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 25.05.2007, 05:31    Titel: Verurteilung

Zahntechniker dürfen laut meinem Gespräch mit unserem Rechtsspezialisten der Innung keine individuelle Zahnersatz Beratung durchführen!!!!
Wir dürfen nur allgemein beraten- d.h.: niemals ein Material oder eine Technik als im Vergleich zu einem/r andere/m
Material oder Technik als besser oder schlechter bezeichnen.
Auch niemals Heil-Kostenpläne welche Patienten mitbringen, anzweifeln oder etwa Verbesserungsvorschläge machen(war im vorliegendem Fall mti ein Grund der Verurteilung)!!!

Bei Beratungen immer neutral bleiben und nur Voreile und Nachteile der Materialien , Techniken gegenüberstellen.

Aber: -wo kein Kläger da kein Richter! - wer kann beweisen was im 4 Augen Gespräch von wem, wie gesagt wurde?
die Meinungsfreiheit gilt auch im Beratungsgespräch: "ich würde mir persönlich dieses Material gönnen!"

schöne Grüsse
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smagga



Anmeldedatum: 10.05.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.05.2007, 11:38    Titel:

Ja das ist schon richtig, würde ich sagen. Ich würde das auch keine Beratung, sonder eher Information nennen.

Aber einen Kostenvoranschlag schreiben wenn der Patient mit seinen HKP kommt als Regelleistung und evtl. noch einen anderen alternativen schreiben (zB: Regel - 46 VG,NEM; alternativ VMK), das dürfte doch nicht verboten sein, oder??
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Sven



Anmeldedatum: 18.03.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 27.06.2007, 05:59    Titel:

Hi smagga,
nen Kv zu schreiben und alternativ dazu nen 2. KV (auf Wunsch des Patienten) über NEM zu erstellen ist normalerweise kein Problem!
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