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Teleskopbrücke



 
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Timmy13



Anmeldedatum: 22.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.2009, 10:51    Titel: Teleskopbrücke

Hallo,ich hatte an eine Zahnpreisvergleich im Netz teilgenommen,der Arzt hat eine gutes Angebot abgeben und die Arbeit wurde jetzt beendet.Jetzt habe ich festgestellt das er im gegensatz zu dem Ursprüngliche Kostenplan im Oberkiefer nur zwei Teleskope (Eckzähne 13,16) anstatt 4 Teleskope 13,16,plus 16,44 ,( sonst Zahnlos oben.)leider habe ich es jetzt erst nach der Behandlung festgestellt,irgend wie fühle ich mich betrogen.Zumal ich denke wenn die zwei backenzähne mit einbezogen währen würde die Sache viel stabiler sein.Muss ich das so bezahlen oder wann habe ich wieder anspruch auf einen anderen Zahnersatz?Leider wackelt die Sache oben schon,wenn ich auf einer bestimmten Stelle kaue.MFG.J.B.
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aliasPAF
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Beiträge: 211
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BeitragVerfasst am: 22.02.2009, 12:31    Titel:

Sie haben sich da wohl vertippt.
13,16 plus 16,44 ?
16 doppelt aufgezählt und 44 wäre ja im Unterkiefer.
Ich nehme mal an, Sie meinten 13,16,23,24 oder so, dann wären das die beiden Eckzähne und im 1.Quadranten der erste Molar und im 2.Q der erste Prämolar.
Wenn man diese Zähne erhalten hätte können, hätte das auf jeden Fall die Stabilität der Prothese wesentlich erhöht. Dies kann aber kein Mensch vorher (bei der Onlineauktion) wissen. Ich kenne mich da leider nicht aus, wie das abläuft. Wird da die Situation des Patienten dokumentiert und dann an den Höchstbieter zur Versorgung verkauft? Und muss sich der Behandler dann an diese Summe halten? Wenn ja, hat er vielleicht ein Problem, wenn sich mit der Situation etwas ändert. Dann muss er plötzlich Kompromisse eingehen und das meist auf Kosten der Gesundheit des Patienten, weil Ihr Portemonnaie darf ja nicht weiter wie vereinbart beansprucht werden.
Das ist wie wenn Sie eine Anzeige ins Netz stellen: Suche neues Auto für 10000€! - Dann stellt der Verkäufer fest, dass Sie 2,30Meter groß sind und gar nicht in einen Kleinwagen reinpasen, nur kann er ja mit 10000€ keinen Jeep an Sie verkaufen, da muss er dann wohl oder übel die Rückbank raus reißen...(wenn Sie verstehen, was ich meine)

Allerdings hätte Ihr Behandler Sie darauf hinweisen müssen, dass er diese 2 Zähne zieht und warum sie gezogen werden müssen. Nicht jeder Zahn eignet sich noch als tragender Pfeiler, jedenfalls nicht ohne (unter Umständen) teure Prophylaxemaßnahmen.

Sie haben allerdings die Möglichkeit einen Gutachter aufzusuchen. Dieser wird dann Ihre Situation begutachten und entscheiden ob, die Arbeit den Qualitätsstandards entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
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Timmy13



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Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.02.2009, 13:24    Titel:

Hallo,entschuldigung leider bin ich kein Zahnarzt,deshalb vieleicht das missverständniss,in den Preisvergleichen stellt man einen Heil und Kostenplan ein und es gibt dann Ärzte die ein günstigeres Angebot machen.Ist mir auch klar das die Ersparniss irgendwo herkommt.In meinem Oberkiefer befinden(befanden) sich nur noch zwei Eckzähne und zwei mahlzähne im Kostenplan waren 4 Teleskope geplant,wurde aber nur 2 auf den Eckzähnen gemacht und die Mahlzähne stützen praktisch nur den Zahnersatz.Es wurden keine Zähne gezogen ,es wurden aber zwei Teleskope weniger angefertigt (Mahlzähne)und ich denke der Arzt hätte mich informieren müssen das er andere Leistungen erbringt.MFG.J.B.
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aliasPAF
ZF-Administrator


Anmeldedatum: 15.02.2007
Beiträge: 211
Wohnort: Bad Wörishofen

BeitragVerfasst am: 23.02.2009, 17:54    Titel:

Ja auf jeden Fall. So wie ich das hier sehe, hat der Zahnarzt seine Vertragsleistung nicht erfüllt.

Ich kann allerdings zu dieser Rechtssituation nichts Aussagekräftiges sagen.
Vielleicht kennt sich da einer unserer anderen Experten aus. Ich werde mal nachfragen.

Meiner Meinung nach sollten Sie sich vielleicht besser einen Anwalt nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
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ZA.Müller
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BeitragVerfasst am: 27.02.2009, 06:50    Titel:

ich sage dazu nur eines: wer seinen zahnarzt nur vom preis abhängig macht, sorry, dann müssen sie mit sowas "rechnen".
der "ehrliche" vorbehandler mit dem heil- und kostenplan der die 4 zähne miteinbezogen hat, hat den kürzeren gezogen, weil er alle kosten eingerechnet hat, die nun mal anfallen! der andere zahnarzt kann nicht 4 zähne zum preis von zweien behandeln, sorry, das liegt auf der hand!
behandlungsqualität ist mehr als nur ein lusitger arzt-preis-vergleich. sowas wie vertrauen in das können und geschick eines behandlers sind unerlässlich. sie tragen jetzt die konsequenzen aus der "rabatt-schlacht".jetzt zahlen sie für eine behandlung die sie nicht haben wollten und das "ding" passt nicht mal. toll!
_________________
Dein Gesicht wurde Dir geschenkt, lächeln musst Du selbst!
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