ZA.Müller ZF-Experte

Anmeldedatum: 24.08.2007 Beiträge: 111 Wohnort: München
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Verfasst am: 11.10.2007, 16:07 Titel: |
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schwierige Fragen Timmi!
leider fehlt mir bisher der ferndiagnostische Röntgenblick...
ad1: die Kosten für ein Implantat inklusive der prothetischen Versorgung( sprich der Krone) sind abhängig vom gewählten Implantatsystem ( es gibt kostengünstige und kostenintensive Implantat"bauteile") und der gewählten Kronenversorgung ( verschraubt, zementiert, Aufbau aus Keramik oder Titan, Krone in Gold/ Keramik/ Gold-Keramik und den eventuellen Zusatzmaßnahmen die VOR oder im Rahmen der Implantatversorgung notwendig sein können ( Knochenaufbau, Kieferhöhlenbodenverlagerung) das alles macht eine Roundaboutaussage über die Kosten unmöglich, das das sehr individuell ist.
Über den Daumen gepeilt dürften pro Implantat etwa 2000 Euro fällig werden, wie gesagt, hängt aber von der individuellen Situation ab!
ad2: tja... siehe erstens, sehr individuell und je nach Versorgungsmöglichkeit, ( Sofortimplantat, sofort belastbares Implantat, nicht sofortbelastbares Implantat, gibts Komplikationen im Rahmen der Implantation die nicht vorauszusehen waren, muss Knochenaufbau erfolgen, heilt es gut ein usw.....) außerdem gibt es unterscheidliche Einheilphasen für Oberkiefer und Unterkiefer, im Oberkiefer kann i.d.R. nach 6 Monaten das Implantat versorgt werden mit einer Krone, im Unterkiefer nach etwa 3 Monaten, das liegt an der unterschiedlichen Beschaffenheit des Kieferknochens.
ad3. wenn das Implantat nicht einheilt kann das verschiedene Gründe haben, ( Immunreaktion des Körpers, Rauchen ist absolut schlecht fürs die Implantateinheilung usw.) wenn es nicht einheilt, kurz und knapp: dann muss es EX-plantiert werden.
Eine Implantatversorgung ist eine Leistung auf Verlangen und laut Kassenrichtlinien weder zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich, also rein privat ( evtl. mit geringem Kassenzuschuß) Die Verantwortung trägt der Patient, weil der Zahnarzt auch nicht dafür verantwortlich sein kann, wenn der Patient raucht oder seine Zähne/ Implantate nicht pflegt, eine Erfolgsgarantie gibts nicht, dazu ist kein Zahnarzt verpflichtet.
einzige Ausnahme: grober Pfusch, aber den unterstellen wir dem Behandler erst mal nicht! Wenn dem so ist, dann muss er natürlich die Kosten rückerstatten bzw. ein neues Implantat setzen.
und ja, dann kostet es nochmals... es sei denn das Implantat hat einen Konstruktionsfehler etc.  _________________ Dein Gesicht wurde Dir geschenkt, lächeln musst Du selbst! |
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